Nutzungsantrag für die Verwendung von Archivmaterial
Alle Inhalte des Archivs sind durch Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte der interviewten Zeitzeugen, der Interviewer und des Betreibers geschützt. Die dazugehörige Software ist durch das Urheberrecht der Freien Universität Berlin geschützt. Zur Nutzung von Materialien aus dem Archiv ist ein Antrag erforderlich. Wird der Antrag auf Überlassung von Archivmaterialien bewilligt, schließt die Freie Universität Berlin mit dem Nutzer einen individuellen Nutzungsvertrag, der mit den Nutzungsvertragsbedingungen als Anlage dem Nutzer zur Unterschrift zugesandt wird. In diesem Nutzungsvertrag wird geregelt, welches Archivmaterial jeweils überlassen wird und mit welchen Nutzungsbefugnissen es zu welchen konkreten Zwecken durch den jeweiligen Nutzer verwendet werden darf.
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